
Unser Praxisalltag ist für Sie als Patientin oder Patient Neuland. Vieles ist für Sie noch unbekannt: Was erwartet Sie bei der Behandlung? Tut es weh? Und bringt eine Zahnkorrektur wirklich langfristig etwas? Diese Unsicherheiten sind völlig normal – und Sie sind mit Ihren Fragen bei uns genau richtig. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Patientenfragen:
Eine gründliche Mundhygiene ist extrem wichtig und wir unterstützen Sie gerne in Kooperation mit den Zahnärzten. Auch bieten wir bei festsitzenden Zahnspangen zur Kariesprophylaxe eine Bracketumfeldversieglung an.
Der Umfang der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem diagnostizierten Schweregrad der Zahn -und Kieferfehlstellung. Der Befund wird anhand von den kieferorthopädischen Indikationsgruppen, KIG-System, klassifiziert. Fehlstellungen KIG 1-2: Diese Fehlstellungen werden als medizinisch behandlungsbedürftig bewertet aber nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei KIG 1 und 2 und Zusatzleistungen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten. Fehlstellungen KIG 3-5: Hier übernehmen die gesetzliche Versicherungen 80% des gesetzlichen Anteils der Behandlungskosten, 20% müssen zunächst von den Patienten übernommen werden. Diese Kosten, werden nach Abschluss der Behandlung zurückerstattet.
Wünscht man eine Behandlung mit mehr Komfort entstehen zusätzliche Kosten die von Zusatzversicherungen teilweise oder komplett übernommen werden.
Nach einer umfangreichen Untersuchung erhalte Sie von uns eine Heil und Kostenplan. Hier finden Sie die geplante Behandlung und die Kostenaufstellung.
Das Erstattungsverhalten der privaten Kostenträger hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Eine Leistung an den Versicherungsnehmer stellt für jede Versicherung einen Vermögensschaden dar. So kommt es dass Versicherungen Leistungen, auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen, nicht oder nicht im vollen Umfang bezahlen.
Oftmals genügt eine klare Stellungnahme von unserer Seite um “Unklarheiten“ zu Ihren Gunsten zu lösen. Sprechen Sie mit uns!
Patienten unter 18 Jahren haben eine gute Aussicht auf eine Kostenübernahme. Zumindest ein Großteil der Kosten.
Patienten über 18 Jahren müssen Ihre Behandlungskosten selbst tragen. Da gibt es auch Ausnahmefälle dafür aber keine Regel. Allen Patienten steht eine Ratenzahlung in unserer Praxis zur Verfügung.
Eine feste Zahnspange besteht aus kleinen Metallplättchen, den Brackets, die mit Drähten verbunden sind. Bei der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen gilt sie weiterhin als Goldstandard – schließlich lässt sich damit die Zahnbewegung am genauesten steuern, was die Behandlung besonders effizient macht. Herausnehmbare Spangen hingegen werden meist nur bei Kindern im Rahmen der kieferorthopädischen Frühbehandlung eingesetzt. Sie richten gezielt einzelne Zähne, die die Gebissentwicklung stören, und können das Zusammenspiel der Kiefer beeinflussen. Mitunter reichen schon sechs Monate, um eine sichtbare Veränderung zu erreichen.